Gewerbegebiet am Fallbach in Ronneburg kann nachverdichtet werden Mehrkosten für Feuerwehrfahrzeug

Im Fuhrpark der Ronneburger Feuerwehr wird bald nun auch das Spezialfahrzeug Gerätewagen Logistik 1 stehen. archiv

Ronneburg – Zur Sitzung der Gemeindevertretung konnte der Vorsitzende Jürgen Waitz neun stimmberechtigte Mitglieder begrüßen, womit die Versammlung beschlussfähig war. Zu beschließen waren einige Punkte auf der Tagesordnung, darunter die Anschaffung eines Fahrzeugs für die Feuerwehr, eine Änderung des Bebauungsplans im „Gewerbegebiet am Fallbach“ und die Änderung der Abwassergebühren. Zudem stellte Bürgermeister Andreas Hofmann den Entwurf zur Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 vor.

Seit 2017 ist im Entwicklungsplan der Feuerwehr die Anschaffung eines Spezialfahrzeugs für die Ronneburger Feuerwehr vorgesehen. Entsprechend den Förderrichtlinien wurde das Fahrzeug ausgeschrieben. Für die Ausschreibung gab es nur einen Bewerber, die Firma Logiroll aus Herbstein. Sie bietet den Gerätewagen Logistik 1 GW-L1) für insgesamt 196 185 Euro an.

Im Haushalt 2021 wurden hierfür 130 000 Euro eingestellt, darin enthalten sind 30 000 Euro Fördermittel. „Die Kostensteigerung von 68 000 Euro wurde geprüft und ist aufgrund von Corona und Inflation angemessen und nachvollziehbar. Die Marktlage ist eine Katastrophe. Der Nachtrag tut weh, dennoch bitte ich um Zustimmung“, sagte Bürgermeister Hofmann. Die Gemeindevertreter votierten einstimmig für die Anschaffung des Fahrzeuges.

Ohne große Diskussion gaben die Gemeindevertreter ihr Votum für eine Erweiterung des „Gewerbegebiets am Fallbach“. Da die Gemeinde über keine eigenen Baugrundstücke für interessiertes Gewerbe verfügt und weitere Landankäufe sich als schwierig gestalten, kann laut Beschluss nun im Gewerbegebiet am Fallbach nachverdichtet werden. Die ursprünglich für eine Bepflanzung festgeschriebenen Flächen (Beschluss aus dem Jahr 1969) auf den Grundstücken werden nun zur Bebauung freigegeben. Festgeschrieben ist, dass eine Bebauung und Versiegelung nachweislich über den erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleich und über Retentionsraum verfügen muss.

Parteiübergreifend war man sich einig, dass künftig mit der Ressource Wasser sparsam umzugehen sei. „Wir müssen alles tun, um Wasser zu sparen und sollten diesen Ausnahmezustand beenden“, sagte Thorsten Habermann. Mit Ausnahmezustand ist die bisherige Praxis gemeint, Abwassergebühren für Trinkwasser, das zur Gartenbewässerung oder zum Befüllen von Pools verwendet wird, zu erstatten. Viele Kommunen, darunter auch Ronneburg, erlaubten Bürgern, ihre Gärten mit Trinkwasser zu gießen und die mit einem gesonderten Außenwasserzähler zu messen. Diese Mengen konnten mit Abwassergebühr verrechnet werden. Pool-Befüllungen werden ab 2023 mit Wassergeld und Abwassergebühr abgerechnet. Mit dem jetzt gefassten Beschluss der Gemeindevertretung sind nur noch bis 31. Dezember Erstattungen möglich, neue Anträge können bis 31. Januar 2023 gestellt werden. Vor allem in trockenen Sommer können das Wässern des Gartens oder Poolbefüllungen mit Trinkwasser eine Gefahr für die Trinkwasserversorgung werden. Kommunen und Kreis haben eine Kampagne ins Leben gerufen, um bei den Bürgern das Bewusstsein für eine sparsame Nutzung mit Trinkwasser zu wecken. Zum Beispiel werden Sportplätze nur noch nachts und deutlich geringer bewässert.

Der Bericht zur Haushaltslage 2022 wurde zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Voraussichtlich wird Ronneburg mit einem positiven Gesamtergebnis von 468 000 Euro das Jahr abschließen. Das Ergebnis kam zustande durch Mehreinnahmen aus der Abfallwirtschaft, aus der Erträge der Ordnungsbehörde sowie aus höheren Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Weniger Ausgabe als ursprünglich gedacht ergaben sich 2022 durch geringere Personalkosten. Einsparungen ergaben sich zudem durch die ausgebliebene Prüfung des Brückenkopfs. Durch die unbesetzte Stelle im Bauamt wurden weniger Instandhaltungen durchgeführt, die Corona-Maßnahmen waren nicht so teuer wie gedacht und für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr sind keine Kosten entstanden.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde bleibt erhalten und auch die Ausgaben für das Kirchenumfeld oder die Erneuerung der Wasserleitung in der Ringstraße sind bereits im Bericht berücksichtig.
 upo