Über 180 Bewerber: Große Nachfrage nach den 50 neuen Sozialwohnungen Erste Mietverträge unterschrieben

Für 13 der 50 Wohnungen in den fünf Mehrfamilienhäusern wurden bereits Mietverträge abgeschlossen. Archivfoto: Axel Häsler Bild: -

Langenselbold – Groß ist das Interesse von potenziellen Mietern an den 50 neuen Sozialwohnungen, die seit Frühjahr 2021 am Pappelried unweit der A66 entstanden sind. Dies teilte Bürgermeister Timo Greuel (SPD) in der jüngsten Sitzung der Stadtverordneten vor der Sommerpause mit. Die CDU hatte dazu eine Anfrage gestellt.

Das Projekt „Sozialer Wohnungsbau Pappelried“ wurde noch in der Ägide von Greuels Vorgänger Jörg Muth (CDU) auf den Weg gebracht. Ursprünglich waren nur vier Häuser mit 36 Wohnungen geplant. Doch 2019 entschloss sich der Hanauer Investor Thomas Neisemeyer dazu, das Projekt um ein weiteres Haus mit zusätzlichen 14 Wohneinheiten aufzustocken. Diese Änderung fand auch die Zustimmung der Stadtverordneten, sodass nun 50 Sozialwohnungen belegt werden können.

Auf das städtische Mitspracherecht bei der Vergabe der Sozialwohnungen zielte nun die erste Frage der CDU im Rahmen ihrer Anfrage an den Bürgermeister ab. Wie Greuel erläuterte, besitze die Stadt nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz ein Benennungsrecht. So habe das Amt für Soziales, Familie und Kultur dem Investor für die 50 Einheiten jeweils „mindestens drei wohnungssuchende Personen zur Auswahl benannt“.

Davon hätten sich rund 65 Personen zurückgemeldet und eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft abgegeben. „Mit 40 Personen hat der Eigentümer bereits Besichtigungstermine durchgeführt“, teilte der Bürgermeister weiter mit. 19 dieser Bewerber hätten zudem bereits dem Investor ihre Unterlagen (Schufa-Auskunft, Bonitätsprüfung und Wohnungsberechtigungsschein) vorgelegt.

Mit Stand vom 13. Juli 2023 konnten für insgesamt 13 Wohneinheiten Mietverträge geschlossen werden. „Zwei weitere Mietverträge befinden sich aktuell in Vorbereitung“, berichtete Greuel, der auch darauf hinwies, dass sich „täglich neue Wohnungssuchende bei der Verwaltung“ melden würden. So umfasse die Wohnungsbewerberliste derzeit bereits rund 180 Personen.

Die Selbolder Christdemokraten wollten vom Magistrat weiterhin wissen, nach welchen Kriterien die Wohnungen vergeben werden und ob „es dabei eine besondere Regelung für Menschen aus Langenselbold“ gibt.

Wie Greuel in seiner Antwort ausführte, gibt es bei der Vergabe mehrere Kriterien, die „priorisiert sind“. An erster Stelle nannte er die soziale Dringlichkeit, wenn häusliche Gewalt gegeben sei oder eine Behinderung vorliege, bei der insbesondere ein Rollstuhl benötigt werde und die freigemeldete Wohnung entsprechend ausgelegt sei. Soziale Dringlichkeit sei darüber hinaus auch bei Schwangerschaft oder bei einem alleinerziehenden Elternteil mit Kind gegeben – besonders dann, wenn Obdachlosigkeit drohe. Und auch Senioren könnten soziale Dringlichkeit geltend machen. Das zweite Kriterium umfasst Personen, bei denen kein eigener Wohnraum vorhanden sei oder eine Wohnungskündigung mit einer daraus resultierenden drohenden Obdachlosigkeit bestehe. Das dritte Kriterium bezieht sich auf Einkommensgründe und Wohnungsmängel, wenn beispielsweise die Aufforderung zum Umzug durch das Jobcenter bestehe oder die Wohnung finanziell nicht mehr tragbar sei. Auch würden hier Personen berücksichtigt, bei denen sich Wohnungsmängel nachweislich auf die Gesundheit auswirkten. An vierter Stelle wird die Bewerbungsdauer berücksichtigt. Diese könne laut Greuel allerdings auch schon früher greifen, wenn „bei mehreren Bewerbern die bereits aufgeführten Kriterien vorliegen“.

Bezüglich des zweiten Teils der dritten Frage erklärte der Bürgermeister, dass die Stadt bei der Wohnungssuchendenliste „zwischen Personen aus Langenselbold und aus auswärtigen Städten und Gemeinden“ unterscheide. Langenselbolder würden „grundsätzlich bevorzugt benannt, solange der Umzugsgrund einem der ersten drei Kriterien entspricht“.

Von Lars-erik Gerth