In dieser Zeit bringen die Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt und ziehen in auf. Und In dieser Zeit stellen frei laufende Hunde eine besondere Gefährdung und Beunruhigung für Wildtiere und deren Nachwuchs dar.
In seiner Eigenschaft als Vorsteher der Dietzenbacher Jagdgenossenschaft
appelliert Bürgermeister Jürgen Rogg erneut an die Einsicht der Hundehalter
„Nehmen Sie darauf Rücksicht und nehmen Sie ihre Hunde in der Wald- und
Feldgemarkung an die Leine“, schreibt Rogg in einer Pressemitteilung. „Lassen Sie Ihre Hunde auf den Wegen oder am direkten Wegesrand laufen. Die Kontrollen durch die Stadtpolizei werden wir
in diesem Jahr erhöhen.“
Rogg zufolge müssen Hunde in Naturschutzgebieten grundsätzlich angeleint werden. Auch müssten Hundehalter den Hund jederzeit unter Kontrolle haben, auch wenn es für Dietzenbach keine generelle Anleinpflicht für Hunde in der Wald- und
Feldgemarkung gebe.
„Es ist mir unerklärlich mit welcher Ignoranz manche Hundehalter sich darüber hinwegsetzen beziehungsweise ihren Einfluss auf ihren Hund komplett überschätzen“, so Rogg. „Jedes Jahr werden Wildtiere von Hunden gerissen oder zu Tode gehetzt. Manchmal bekommen es die Hundehalter gar nicht mit, da ihr
Hund mal eben für einige Zeit im Wald verschwindet. Dies ist nicht tolerierbar“.
Denn die Hessische Gefahrenabwehrverordnung regele das Halten und Führen von Hunden und schreibt in Paragraph eins Absatz eins vor „Hunde sind so zu halten und zu
führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschenoder Tieren ausgeht.“
Herumstreunende Hunde – und auch Katzen – könnetn von Jagdpächtern und Forstbeamten in Wald und Feld abgeschossen werden, wenn erkennbar kein Halter in der Nähe sei. Im Extremfall seien Jäger nach dem Bundesjagdgesetz sogar berechtigt, trotz anwesender Begleitperson auf wildernde Hunde zu schießen, wenn diese sich offenkundig der Einwirkung ihres Besitzers entzogen hätten. In jedem Falle sei es strafbar, wenn der Halter es zulasse beziehungsweise nicht in der Lage sei, es zu unterbinden, dass sein Hund hinter Wild herjage. Durch den ständig wachsenden Siedlungsdruck und die räumliche Nähe der menschlichen Siedlungen würden die Rückzugsgebiete für frei lebende Tiere immer kleiner und störanfälliger, insbesondere, wenn sie mit der Brut oder der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt seien.
So könnten beispielsweise Rehe und Hasen, aber auch Bodenbrüter wie Rebhühner, Fasane und Enten, bei Störungen durch Menschen oder freilaufende Hunde von ihrem Nachwuchs beziehungsweise . ihren Gelegen getrennt werden, die dann
schnell auskühlten oder aber leicht den Hunden oder natürlichen Feinden zum Opfer fielen Allerdings sollten scheinbar „verwaiste“ Junghasen oder Rehkitze keinesfalls angefasst werden, denn wenn dem Nachwuchs plötzlich menschlicher
Geruch anhafte, könnten die Elterntiere ihre Jungen tatsächlich verstoßen.
Daher sei gerade während der Brut- und Setzzeit im Frühjahr besondere Rücksicht auf die frei lebenden Tiere zu nehmen.