Holzlesescheine im Bürgerhaus Brennholz aus dem Dietzenbacher Wald

Auch im kommenden Winter haben Dietzenbacher Bürger in den Monaten Dezember, Januar, Februar und März die Möglichkeit, in vom Hessischen Forstamt zugewiesenen Dietzenbacher Waldabschnitten Brennholz zu schneiden. Foto: p

Dietzenbach (red) – Wer einen Kamin- oder Kachelofen sein eigen nennt, den er mit Holz befeuert, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen in den kommenden Monaten im Dietzenbacher Wald mit Brennstoff versorgen.

Denn auch im kommenden Winter haben Dietzenbacher Bürger in den Monaten Dezember, Januar, Februar und März die Möglichkeit, in vom Hessischen Forstamt zugewiesenen Dietzenbacher Waldabschnitten Brennholz zu schneiden.

Die Berechtigung hierfür kann nach Angaben der Stadtverwaltung in Form von Holzlesescheinen erworben werden.

Der Verkauf findet von Dezember bis März jeweils am ersten und dritten Dienstag im Monat jeweils von 15.30 bis 17 Uhr im Bürgerhaus Dietzenbach am Europaplatz statt.

Der erste Termin ist am kommenden Dienstag, 6. Dezember.

Weitere Möglichkeiten zum Erwerb von Holzlesescheinen sind an den Dienstagen 20. Dezember, 3. Januar 2017, 17. Januar ,

7. Februar, 21. Februar, 7. März und 21. März

Hessisches Forstamt informiert im Internet

Alle Termine sind den Angaben zufolge auch im Dietzenbacher Veranstaltungskalender auf der

Homepage www.dietzenbach.de/veranstaltungskalender zu finden. Weitere

Informationen über die Erwerbsvoraussetzungen von Holzlesescheine gibt es im Internet unter www.hessen-forst.de