Des Weiteren wird der genannte Straßenbereich zu einer Anliegerstraße ausgewiesen.
Das heißt, dass dort nur noch Kraftfahrzeuge von Personen in den Straßenbereich einfahren oder parken dürfen, die in dieser Straße wohnen oder ein berechtigtes Interesse zur Einfahrt in diesen Straßenbereich nachweislich haben.
Die Umsetzung der gesamten Maßnahme wird witterungsabhängig erfolgen. Es wird um Verständnis für die angeordnete straßenverkehrsrechtliche Maßnahme gebeten.