Im vergangenen Jahr startete die Erschließung des Gebiets, dessen Bebauungsplan die Stadtverordneten schon vor 16 Jahren beschlossen hatten. „Wir haben gefragt, was passiert, wenn Großteile der Fläche versiegelt werden“, sagte Brehm. Wichtig sei es, dass die Bauweise so gelöst werde, dass Grundwasser durch die Baukörper fließe und diese nicht wie eine Barriere funktionierten. „Wir raten, auf Tiefgaragen weitestgehend zu verzichten, da dies als eine unterirdische Mauer fungieren würde“, sagte er. Würden theoretisch alle Tiefgaragen bauen, könnte der Grundwasserspiegel um rund zehn Zentimeter ansteigen.
Des Weiteren ging es um die Ableitung des Niederschlagswassers von Schrägflächen, sprich Dächern ohne Begrünung. „Der Anstieg des Grundwassers läge bei weniger als zwei Zentimetern. Der Einbau von Zisternen ist zu empfehlen, damit Regenwasser nicht gleich ins Erdreich und Abwasser gelangt, sondern gebremst wird“, erläuterte Markus Lind vom Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). Gerade im Winter sei ein unerwünschter Anstieg so zu verhindern, wo kein Wasser zur Beregnung entnommen wird. „Wenn man das macht, sollten Bauherren darüber nachdenken, Toiletten mit Zisternenwasser zu nutzen. Und Zisternen mit Entwässerungsmöglichkeit zu verbauen, damit zu viel Wasser abgeleitet werden kann.“ Das unterstütze auch Sebastian Meyer von der Stadtentwässerung Frankfurt. Sowohl Lind als auch Meyer betonten, dass die Bauherren jederzeit mit ihnen in Kontakt treten könnten. „Es ist besser, wenn man gemeinsam schaut, was sinnvoll ist“, sagte Lind. Wer im Frühjahr starten wolle, könne ab Dezember das ASE kontaktieren.
Doch es gibt noch eine Hürde: Die Zauneidechsen. Kirsten Lindner von der Unteren Naturschutzbehörde erläuterte das Problem. Bereits vor Erschließung des Baugebietes seien die streng geschützten Zauneidechsen eingefangen und nach Fechenheim in einen Ersatzlebensraum umgesiedelt worden. „Durch die Verzögerungen sind jetzt Zauneidechsen aus der Umgebung eingewandert“, erklärte sie. Daher müsse jeder, der bauen will, mit einem Gutachten sicherstellen, ob Tiere vor Ort sind oder nicht.
Falls ja, gäbe es nur zwei Zeitfenster zur Vergrämung: „Nach dem Winterschlaf und vor der Eiablage von Anfang März bis Mitte Mai. Ein zweites, aber nicht besseres Zeitfenster, wäre nach dem Schlüpfen der Jungtiere von Ende August bis Mitte September. Sie benötigen ein Gutachten, um den Bauantrag stellen zu können“, betonte Lindner. Sei eine Vergrämung erfolgt, könne das Grundstück vor einer Neuansiedlung mit Zäunen gesichert werden. „Sie können also im Frühjahr vergrämen und sichern. Wenn das Areal frei ist und das durch ein Gutachten bestätigt ist, können Sie mit dem Bau loslegen, wann Sie möchten“, sagte Linder, die sich bereit erklärte, den Bauherren unterstützend zur Seite zu stehen. Ihre Bitte an die Bauwilligen war es, den Garten zauneidechsenfreundlich anzulegen, mit Sandlinsen, Totholzhaufen und kleinen Trockenmauern mit heimischen Blühpflanzen.
Auf der Tagesordnung sorgte der Punkt Neugestaltung des Schelmenburgplatzes, der der sich schon über Jahre hinzieht für Unmut im Ortsbeirat. In einem Antrag fordert dieser den Magistrat nun auf, die Vereinbarung unverzüglich umzusetzen.