Verbrennen von Gartenabfällen anmelden Auflagen beachten

Gartenabfälle dürfen nur verbrannt werden, wenn das Feuer zuvor angemeldet wurde. Bild: Stadt Bad Soden

Bad Soden (red) – Sobald das Wetter wieder in die Gärten lockt, fallen bei den anstehenden Arbeiten Gartenabfälle an, die entweder beim städtischen Bauhof und den Grünabfallsammelstellen abgegeben oder bei größeren Mengen auch verbrannt werden dürfen. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle muss im Vorfeld allerdings bei der Stadtverwaltung angezeigt werden und es gibt einige Auflagen zu beachten.

Gartenabfälle können bei den Sammelstellen abgegeben oder auch verbrannt werden. Das Verbrennen muss vorab angezeigt werden.

Grundsätzlich ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle nur bei trockenem Wetter zulässig, um die störende Rauchentwicklung zu minimieren. Zum Entfachen des Feuers dürfen keine zusätzlichen Stoffe verwendet werden und das Feuer muss unter ständiger Aufsicht stehen.

Das Formular für die so genannte Brennanzeige ist unter www.bad-soden.de/pdfs/formulare zu finden und gibt Auskunft über die Auflagen sowie über die erlaubten Zeiträume (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr).

Möglich ist die Angabe mehrerer Termine, so dass wetterbedingt Ausweichtermine zur Verfügung stehen. Mit dem Einreichen der Anzeige verpflichtet sich die antragstellende Person zur Einhaltung der geforderten Sicherheitsvorkehrungen. „In Anbetracht unserer langen Öffnungszeiten nimmt das Bürgerbüro als besondere Serviceleistung die Anzeigen entgegen“, erklärt Cornelia Räuber, Abteilungsleiterin des Bürgerbüros im Paulinenschlößchen: „Wir legen dann hier bei uns im Bürgerbüro eine Kopie ab, so dass das Ordnungsamt zum Beispiel bei Beschwerden erfragen kann, ob das Verbrennen von Abfällen angemeldet war.“

An heißen Tagen und während längerer Hitzeperioden wie zum Beispiel im vergangenen Sommer kann es wegen erhöhter Brandgefahr zum generellen Verbot für das Verbrennen von Gartenabfällen kommen.